Elektrische Anlagen und Einrichtungen
In Sonderbauten gemäß Landesbaurecht handelt es sich i.d.R. immer um bauliche Anlagen mit erheblichen Menschenansammlungen. Daher legt der Gesetzgeber auch ein erhöhtes Sicherheitsniveau für die technischen Anlagen fest. Schließlich muss bei einem Unfall oder im Brandfall mit einer erheblichen Gefährdung an Leib und Seele vieler Menschen ausgegangen werden.
Deshalb ist im Landesbaurecht vorgegeben, dass elektrische Anlagen einer erstmaligen Prüfung nach Errichtung und regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige zu unterziehen sind. Für bestimmte Anlagen sind auch in einzelnen Bundesländern Sachkundigenprüfungen zugelassen. Gleichzeitig müssen allerdings auch die Anforderungen, z B. der Betriebssicherheitsverordnung und der einschlägigen technischen Regeln, an die Qualifikation von Prüfpersonal erfüllt werden.
Die Sachverständigen der Technic Inspect GmbH sind baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige/staatlich anerkannte Sachverständige zur erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen in Sonderbauten.