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Technisches Prüfmanagement (TPM)

Die Neuordnung des Betriebs- und Anlagensicherheitsrechts durch die Einführung der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichVO )  zum 01. Januar 2003 hat erhebliche Auswirkungen  auf die Prüfung von Anlagen und Arbeitsmittel sowie die Organisation des Prüfwesens im Unternehmen.

Dem Unternehmer wird damit mehr Eigenverantwortung übertragen, aber es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten und Chancen zur Optimierung.

Die Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Einzelvorschriften geregelt. Mit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes sind in den letzten Jahren die Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel und auch für überwachungsbedürftige Anlagen nahezu vollständig harmonisiert worden. Durch Konzentration der Vorschriften in einer einzigen Verordnung sollte ein modernes, EG-konformes und anwenderfreundliches Anlagen- und Betriebssicherheitsrecht geschaffen werden. Hierzu sind die Bestimmungen des Unfallverhütungsrechts mit dem staatlichen Recht für Arbeitsmittel, einschließlich der überwachungsbedürftigen Anlagen, zusammengefasst worden. Auf diesem Weg wurde es ermöglicht, auf zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften zu verzichten und Abgrenzungsprobleme zwischen den verschiedenen Rechtsbereichen zu beseitigen.

 

Die BetrSichVO definiert Arbeitsmittel als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Arbeitsmittel sind z.B. die Handbohrmaschine und Leuchte ebenso wie der Gabelstapler oder die prozessgesteuerte Anlage.

 

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen u.a. Dampfkessel, Druckbehälter, Aufzüge und explosionsgefährdete Bereiche. Diese letztgenannten Anlagen mussten in der Vergangenheit erstmalig nach der Errichtung und wiederkehrend von amtlichen oder amtlich für diesen Zweck anerkannten Sachverständigen, die in Technischen Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV) zusammengefasst sind, geprüft werden. Durch die staatliche Beleihung der Aufgaben und die regionale Zuständigkeit bestand kein Wettbewerb unter den Überwachungsorganisationen.

Mit der BetrSichVO wird ein Systemwechsel im Prüfwesen der überwachungsbedürftigen Anlagen vollzogen, der nun auch in Deutschland den Wettbewerbsbedingungen des Prüfmarktes unterliegt. Somit besteht ab dem 01. Januar 2008 für die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen die Möglichkeit, eine freie Auswahl unter sämtlichen am Markt zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für die Prüfung sämtlicher überwachungsbedürftigen Anlagen auszuwählen. Damit hat der Betreiber nun aber auch, im Gegensatz zu früher, die Verantwortung für die korrekte Auswahl der gewählten ZÜS und der ausgesuchten Prüfer und befähigten Personen.

 

Verbunden mit den Prüfungen von Arbeitsmittel nach der BetrSichVO bestehen in den Unternehmen nun neue Anforderungen an die Prüfung, Dokumentation und der richtigen Auswahl der Prüfer aber auch neue Chancen zur Strukturierung und Kostenoptimierung.

 

Was ist zu tun?

     - Analyse der derzeit durchgeführten Prüfungen auf Vollständigkeit und richtiger Auswahl der Prüfer

     - Typisierung der Anlagen und Arbeitsmittel

     - Detailaufnahme der Anlagen und Arbeitsmittel im Betrieb und erstellen eines Maßnahmeplans

     - Neuordnung des Prüfwesens im Unternehmen entspr. den Anforderungen der BetrSichVO

     - Bündelung der Prüfungen zu sinnvollen Prüfpaketen

     - einholen von Angeboten externer Prüforganisationen

     - bewerten der Angebote nach den Kriterien Preis, Leistung, Qualität, Kompetenz und Anerkennungen

 

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Phasen der Neuausrichtung Ihres Prüfwesens sowohl für Arbeitsmittel als auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Wie weit und wie ausführlich wir Sie in den einzelnen Phasen begleiten entscheiden Sie selbst.

Technic Inspect GmbH  | tolls@technic-inspect.de
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