Kraftbetätigte Türen und Tore
Auch kraftbetätigte Türen und Tore sind maschinentechnische Anlagen und Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO). Sie sind prüfpflichtige Anlagen im Sinne der BetrSichVO und den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 232 (bisher ZH 1/494). Die Prüfung hat jährlich zu erfolgen.
Die Sicherheit und Zuverlässigkeit derartiger Anlagen ermöglicht es erst, die Arbeitsprozesse wirtschaftlich optimal auszurichten, Stillstandszeiten in der Logistik zu vermeiden und den Nutzern ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Schließlich beeinflusst auch ein einfaches aber nicht funktionierendes elektrisches Hallentor die logistischen Abläufe in einem erheblichen Maße.
Bei der Prüfung werden daher neben der Zielsetzung "Unfallsicherheit" auch die Kriterien der "Betriebssicherheit" und "Verfügbarkeit" mitbetrachtet.